Verkaufs- und Lieferbedingungen

22. juni 2021

1. Geltungsbereich

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, für alle Lieferungen und Leistungen der Priess A/S (im Folgenden “Verkäufer”) an Kunden (im Folgenden “Käufer”).

2. Fremdprodukte

2.1  Produkte, die dem Verkäufer für Bearbeitung, Reparatur, Einbau oder Montage usw. überlassen werden oder anderes, dem Verkäufer überlassenes Material des Käufers werden auf Rechnung und Risiko des Käufers aufbewahrt. Der Verkäufer lehnt somit jegliche Haftung für Abhandenkommen oder Beschädigung ab, und der Käufer hat selbst für einen eventuellen Versicherungsschutz zu sorgen.

2.2  Analog gilt für Fremdprodukte, die der Verkäufer im Auftrag des Käufers einem von Priess verkauften Produkt beizulegen hat, dass der Kunde das Risiko des Abhandenkommens, der Beschädigung oder einer Transportverzögerung selbst trägt und sich selbst um einen eventuellen Versicherungsschutz zu kümmern hat.

2.3  Insoweit der Verkäufer im Auftrag des Käufers Fremdprodukte montieren / installieren soll, ist eine Haftung des Verkäufers ebenfalls ausgeschlossen.
Der Käufer ist gleichwohl verpflichtet, den Verkäufer mit einer ausführlichen, schriftlichen Anleitung zu versorgen oder ihn persönlich am Tag der Montage/Installation vor Ort ausführlich einzuweisen.

3. Angebote und Annahme eines Angebots

3.1 Angebote bedürfen der Schriftform. Angebote sind 30 Tage gültig. Alle Angebote sind unverbindlich und bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend

4. Preise

4.1 Die angegebenen Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Angebots bzw. der Auftragsbestätigung geltenden Preisen und Kosten, darunter Materialkosten, Lohnkosten und anderen Herstellungskosten. Änderungen der genannten Preise und Kosten – einschließlich Steuer- und Abgabenerhöhungen – berechtigen den Verkäufer zu entsprechenden Anpassungen der Angebotspreise / bestätigten Preise bis zur Lieferung.

5. Zahlung

5.1  Die Zahlungen erfolgt netto in bar. Bei Zahlungsverzug fallen ab Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in Höhe von 2 % je angefangenem Monat an.

5.2  Erfüllt der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen nicht, so ist der Verkäufer berechtigt, die Erfüllung aller anderen Bestellungen des Käufers auszusetzen. Wird der Zahlungsrückstand nicht vor Ablauf einer vom Verkäufer gesetzten Nachfrist beglichen, ist der Verkäufer berechtigt, von allen mit dem Käufer geschlossenen Verträgen zurückzutreten.

5.3  Der Käufer ist nicht berechtigt, den Rechnungsbetrag ganz oder teilweise zurückzubehalten oder mit einer etwaigen Gegenforderung zu verrechnen, es sei denn, der Verkäufer hat dies schriftlich akzeptiert.

5.4  Bei Bestellungen unter 3000 DKK exkl. MwSt. wird eine Bearbeitungsgebühr von 500 DKK exkl. MwSt. erhoben.

5.5  Der Verkäufer behält sich vor, vor der Lieferung eine Zahlungsgarantie oder Vorauszahlung zu verlangen.

6. Lieferung und Liefertermin

6.1  Die Waren werden vom Verkäufer gemäß INCOTERMS 2010 EX WORKS, das heißt am Sitz des Verkäufers in Vinderup, zur Verfügung gestellt. Die Waren werden in Standardverpackung geliefert.

6.2  Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag, an dem der Verkäufer alle zur Ausführung der Bestellung benötigten Informationen erhalten hat, einschließlich aller erforderlichen technischen Angaben und Formulare.

6.3  Alle Liefertermine sind ungefähre Angaben. Vor Ablauf von 30 Tagen nach vereinbartem Liefertermin ist eine Verspätung nicht als signifikant anzusehen.

6.4  Bei Lieferung auf EU-Paletten wird eine separate Gebühr erhoben. Paletten werden zu 85 % des in Rechnung gestellten Preises zurückgenommen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.

8. Force majeure / Höhere Gewalt

8.1 Im Falle höherer Gewalt, darunter Streik, Aussperrung, Feuer, Überschwemmung, größere Maschinenschäden, umfangreiche Betriebsstörungen,
Kriegszustand, Import- und Exportverbote, Beschlagnahme, Maßnahmen der Behörden, Eisblockade, Havarie und Schiffbruch, Verzögerungen während des Transports, Nichtbelieferung oder Fehllieferung seitens Zulieferer, Rohstoff- oder Energiemangel oder andere Ereignisse, über die der Verkäufer keine Kontrolle hat, ist der Verkäufer berechtigt, die Auftragsausführung zu verschieben oder zu stornieren. Der Käufer kann weder bei verschobener Ausführung noch bei Stornierung Schadensersatz oder sonstige Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen.

9. Mängelrüge und Verjährung

9.1 Der Käufer hat die gelieferte Ware sofort nach Erhalt zu überprüfen.

9.2  Mängel sind schriftlich zu reklamieren und bei sichtbaren Mängeln und Mängeln, die bei der Prüfung der gelieferten Waren durch den Käufer hätten entdeckt werden müssen (vgl. 8.1) spätestens 8 Tage nach Rechnungsdatum oder Liefertermin, wenn dieser Termin der spätere ist. In den übrigen Fällen muss die Reklamation spätestens 8 Tage, nachdem der Käufer von dem der Reklamation zugrundeliegenden Sachverhalt Kenntnis erlangt hat, erfolgen. Andernfalls kann die Reklamation nicht berücksichtigt werden.

9.3  Die Sachmängelhaftung des Verkäufers (siehe dazu Punkt 9.2 und 9.3) erlischt, wenn der Verkäufer innerhalb eines Jahres nach Lieferung der Ware keine Reklamation des Käufers erhält.

10. Haftung

10.1  In Falle einer dem Verkäufer zurechenbaren Lieferverzögerung haftet der Verkäufer für den vom Käufer nachgewiesenen Verzugsschaden gemäß den allgemeinen Vorschriften des dänischen Rechts. Es wird jedoch keine Entschädigung für Betriebsverlust, entgangenen Gewinn oder andere mittelbare Verluste des Käufers geleistet, insbesondere nicht für Verluste aufgrund einer Rechtsbeziehung des Käufers mit Dritten. Ebenso ist die Entschädigung insoweit begrenzt, dass sie niemals den vereinbarten Kaufpreis für die verspätete Ware übersteigen kann.

10.2  Liegen Mängel an der Lieferung vor, die gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden können, ist der Verkäufer – nach eigener Wahl – zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt, sofern dies binnen 30 Tagen erfolgt, nachdem der Käufer den Mangel fristgerecht dergestalt reklamiert hat, dass der Verkäufer die Möglichkeit hat, zu entscheiden, ob er den Mangel beseitigen oder mangelfreien Ersatz liefern will. Wenn die Kaufsache vom Käufer aus Dänemark ins Ausland gebracht wurde, hat der Käufer die Kaufsache entweder auf eigene Kosten nach Dänemark zu transportieren oder dem Verkäufer alle zusätzlichen Kosten für die Reparatur außerhalb Dänemarks zu erstatten. Mit dem Anspruch auf Nacherfüllung sind die Sachmängelrechte des Käufers erschöpft. Weitergehende Ansprüche aus Sachmängelhaftung stehen dem Käufer nicht zu. Wenn der Verkäufer den Mangel nicht beseitigt oder keinen Ersatz liefert, hat er den Käufer nach den allgemeinen Regeln des dänischen Rechts zu entschädigen. Für etwaigen Betriebsverlust, entgangenen Gewinn oder sonstige mittelbare Verluste des Käufers, insbesondere Verluste aufgrund Rechtsbeziehungen des Käufers zu Dritten, wird jedoch
keine Entschädigung gezahlt. Auch ist die Entschädigung auf einen Betrag in Höhe der Kosten der Mängelbeseitigung begrenzt, der jedoch den
vereinbarten Kaufpreis nicht übersteigen kann.

10.3  Verluste, Aufwendungen oder Kosten im Zusammenhang mit der Rücknahme, Nachbestellung, Reparatur oder Entfernung o. Ä. fehlerhafter Produkte oder Produkte, in denen die Produkte des Verkäufers eingebaut sind, können gegenüber dem Verkäufer nicht geltend gemacht werden.

10.4  Eine Produkthaftung des Verkäufers, die sich nicht aus den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes ergibt, ist ausgeschlossen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Verkäufer nicht für Betriebsverluste, entgangenen Gewinn oder andere mittelbare Verluste, einschließlich Verluste aufgrund einer Rechtsbeziehung des Käufers zu Dritten, haftet. In Bezug auf eine mögliche Produkthaftung des Verkäufers gegenüber Dritten stellt der Käufer den Verkäufer von der Haftung frei, insoweit der Verkäufer für Schäden haftbar gemacht wird, für die der Verkäufer gemäß den vorstehenden Bestimmungen nicht haftet. Der Käufer ist verpflichtet, sich vor dem gleichen Gericht verklagen zu lassen, das den Produkthaftungsanspruch gegen den Verkäufer bearbeitet.

11. Zeichnungen und Beschreibungen

11.1  Alle Angaben zu Gewicht, Abmessungen, Kapazität, Preis sowie technische und sonstige Daten in Katalogen, Datenblättern, Anzeigen, Bildern und
Preislisten sind ungefähre Angaben und insoweit verbindlich, wie ausdrücklich darauf hingewiesen wird.

11.2  Alle übersandten Zeichnungen und Beschreibungen bleiben Eigentum des Verkäufers und dürfen ohne Erlaubnis nicht kopiert, reproduziert oder an
Dritte weitergegeben oder diesen anderweitig zur Kenntnis gebracht werden.

12. Test

12.1 Bestimmte Produkte des Verkäufers werden im Werk des Verkäufers vor dem Versand inspiziert und standardmäßig getestet. Auf Anfrage wird ein Testzertifikat für diese Produkte zur Verfügung gestellt. Für andere Produkte kann vom Verkäufer gegen ein Testbericht erstellt und der Lieferung beigefügt werden.

13. Schiedsverfahren und Rechtswahl

13.1 Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesen AGB, und zwischen Käufer und Verkäufer überhaupt, ergeben können, darunter Streitigkeiten über Existenz oder Gültigkeit von Verträgen, werden durch ein Schiedsverfahren vor dem Dänischen Schiedsgericht nach den zum Zeitpunkt der Einleitung des Schiedsverfahrens geltenden Regeln des Schiedsinstituts entschieden. Für die Vertragsbeziehung gilt dänisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

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Impressum

Kontaktangaben

Priess Deutschland GmbH
Fördepromenade 8
DE- 24944 Flensburg
T +49 171 9728332
info@priess-web.de

Geschäftsleitung

Thomas Rohde (Geschäftsführer, CEO)
Niels Brøker (Leiter Finanzwesen, CFO)

Bankangaben

IBAN: DK2071180001725236
BIC/SWIFT: SYBKDK22

Handelsregister-Nr.

HRB 13461 FL.

USt-Id-Nr.

DE323935243

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